Das Wichtigste in Kürze
- 100.000 EUR: Nach EU-Recht sind die nationalen Einlagensicherungssysteme harmonisiert. Alle Angebote für Fest- und Tagesgeld auf Festzinsvergleich sind bis 100.000 EUR je Kunde bei der jeweiligen Bank durch die jeweiligen nationalen Einlagensicherungssysteme abgesichert.
- 0 EUR: Seit Einführung der Regelung zur Einlagensicherung in der Europäischen Union im Jahr 1994 haben Sparer genau 0 EUR, bis zu der Grenze von 100.000 EUR, verloren.
- 0,8 %: Spätestens 2024 muss jeder Einlagensicherungsfonds in Europa zu mindestens 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen gefüllt sein, damit dieser im Fall der Fälle sofort aktiv werden kann. Einige unserer Partnerländer erfüllen bzw. übertreffen dieses Kriterium bereits heute. Im Fall einer Entschädigungssituation unterstützen wir unsere Kunden selbstverständlich im Rahmen des rechtlich und praktisch Möglichen.
- Fremdwährung: Einlagen sind pro Kunde insgesamt bis 100.000 EUR bzw. der festgelegte Betrag in Fremdwährung abgesichert. Sofern die Währung des Einlagensicherungsfonds eine Fremdwährung ist, erfolgt die Sicherung in Fremdwährung und es sind Anlagebetrag sowie aufgelaufene Zinsen bis zu dem festgelegten Betrag in Fremdwährung abgesichert. Die Sicherungsgrenze kann dann vom aktuellen Wechselkurs abhängen.
Einlagensicherung gilt innerhalb der gesamten EU
Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind Einlagen innerhalb der gesamten EU bis zu einem Betrag von 100.000 EUR pro Kunde und Bank gesichert.
Die gesetzliche Einlagensicherung bei Festgeld und anderen Bankeinlagen ist innerhalb der Europäischen Union im Rahmen von EU-Richtlinien geregelt. Sie sehen bestimmte Mindestanforderungen für den Einlegerschutz vor, der jeweils durch nationale Gesetze umgesetzt wurde. In Deutschland ist dies das Einlagensicherungs– und Anlegerentschädigungsgesetz. Andere EU-Staaten haben eigene Umsetzungsvorschriften.
Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind Einlagen innerhalb der gesamten EU bis zu einem Betrag von 100.000 EUR pro Kunde und Bank gesichert.
Das Wichtigste in Kürze
Definition: Durch die EU-weite Einlagensicherung sind Spareinlagen bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert.
Absicherung: Die Einlagensicherung gilt für Spareinlagen wie Festgeld-, Tagesgeld-, Girokonten, Sparbücher und Sparbriefe.
Auszahlung: Kommt es zur Insolvenz der Bank, stellt das Sicherungssystem den Entschädigungsbetrag nach sieben Tagen zur Verfügung.
EU-Einlagensicherung
Bankenaufsicht in der Europäischen Union
Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme – Neufassung
(Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 173 vom 12. Juni 2014). Geschützt werden pro
Kunde und Kreditinstitut Einlagen maximal bis zu einer Höhe von 100.000, – Euro.
Bei Gemeinschaftskonten, zum Beispiel von Eheleuten, erhöht sich der Schutz auf 200.000, – Euro
und zusätzlich 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu einem Gegenwert von
20.000, – Euro. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Sicht-, Termin- und Spareinlagen
(Guthaben auf Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten). Der Einlagenschutz
schließt neben sämtlichen Einlagenarten auch auf den Namen lautende Sparbriefe und
Namensschuldverschreibungen ein. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt
hat, wie Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht
geschützt. Die Entschädigung umfasst im Rahmen der Obergrenze von 100.000, – Euro und
200.000,- Euro bei Eheleuten, auch Ansprüche auf Zinsen. Diese Ansprüche entstehen ab dem Eintritt
des Entschädigungsfalles bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten, längstens bis zur Eröffnung des
Insolvenzverfahrens.
Die Deckungssumme erhöht sich in bestimmten Fällen auf insgesamt bis zu 500.000, – Euro. Das ist
der Fall, wenn und soweit ein Guthaben mit einem besonderen Lebensereignis im Leben des
Einlegers verknüpft ist (vorübergehend erhöhte Deckungssumme). Zu diesen Lebensereignissen
gehören unter anderem Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit einer privat genutzten
Wohnimmobilie, Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Kündigung, Entlassung, Geburt,
Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung oder Tod. Der Entschädigungsanspruch
besteht unabhängig davon, auf welche Währung die Einlagen lauten. Die Entschädigung wird jedoch
in Euro gewährt. Falls Konten eines Anlegers in einer anderen Währung als Euro geführt werden, wird
als Wechselkurs der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Tages verwendet, an dem die
BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat.
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